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   BGH, 19.10.1976 - 1 StR 154/76   

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https://dejure.org/1976,6207
BGH, 19.10.1976 - 1 StR 154/76 (https://dejure.org/1976,6207)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1976 - 1 StR 154/76 (https://dejure.org/1976,6207)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 154/76 (https://dejure.org/1976,6207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Auslieferungsvereinbarung mit Österreich - Anwendung des milderen Bankrott-Tatbestands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 19.10.1976 - 1 StR 154/76
    Als "Tat" im Sinne der Auslieferungsbestimmungen, auch der Auslieferungsvereinbarungen mit Österreich (vgl. Art. 1, 16, 17 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Auslieferung vom 22. September 1958), ist die Tat im prozeßrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, also der einheitliche geschichtliche Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht hat (RGSt 65, 106, 111; BGHSt 22, 307, 308).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
    Auszug aus BGH, 19.10.1976 - 1 StR 154/76
    Diese Änderung ist auch noch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen (BGHSt 20, 116).
  • RG, 30.01.1931 - I 1387/30

    1. Kann jemand dadurch am Vermögen beschädigt werden, daß er bestimmt wird,

    Auszug aus BGH, 19.10.1976 - 1 StR 154/76
    Als "Tat" im Sinne der Auslieferungsbestimmungen, auch der Auslieferungsvereinbarungen mit Österreich (vgl. Art. 1, 16, 17 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Auslieferung vom 22. September 1958), ist die Tat im prozeßrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, also der einheitliche geschichtliche Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht hat (RGSt 65, 106, 111; BGHSt 22, 307, 308).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Als Tat im Sinne des Auslieferungsrechts und damit auch dieser Bestimmung ist, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, die Tat im prozeßrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, nämlich der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (BGHSt 22, 307, 308; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 154/76; vgl. auch BGH NJW 1965, 1672, 1673).
  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 34/77

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen einfachen Bankrotts - Vorsatz der

    Die allgemeine Tendenz des neuen Gesetzes, Handhaben für eine nachdrückliche Bestrafung besonders schädlicher Wirtschaftsstraftaten zu geben, wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 154/76).
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